10. März 2022
Sanktionen aufgrund des aktuellen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine.
Die IAQG (International Aerospace Quality Group) hat alle AS/EN 9100, 9110 und 9120 Zertifikate russischer Firmen mit sofortiger Wirkung aberkannt und den Zugang dieser Firmen zum OASIS (Online Aerospace Supplier Information System) gesperrt.
Da die 9100-Zertifizierung eine ISO 9001 Zertifizierung beinhaltet, ist folglich auch diese in der Regel betroffen. Im Original:
IAQG Responds to Ukraine Conflict
Dear IAQG Community, due to concerns and in response to the continuing Russian and Ukraine conflict, the IAQG Executive Committee has reviewed and unanimously voted on the following actions regarding IAQG activities:
1. IAQG has suspended Russian member companies and their interactions with members. This includes interactions on IAQG committees, writing teams and activities.
2. Russian member companies and participants shall not partake in any further meetings or voting decisions as it relates to the IAQG or any Sector activities (EAQG, APAQG or AAQG).
3. IAQG will not conduct oversight nor engage with entities in Russia.
4. 9100, 9110 and 9120 Quality Certificates with Russian entities are no longer recognized and access to the OASIS data base shall be withdrawn.
5. Russian Member companies (Full, Associate or Affiliate) shall no longer have access to any IAQG managed IT platforms.
The ongoing conflict will continuously be monitored and the actions will remain in place until key country sanctions have been lifted or resolved.
Any questions regarding these actions can be directed to IAQG President Andy Maher.
31. Mai 2021
Nach langem Streit zwischen Union und SPD kommt nun das Sorgfaltspflichtengesetz.
Das Sorgfaltspflichtengesetz verordnet Unternehmen in Deutschland, ihrer Verantwortung in der Lieferkette durch die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Kriterien besser nachzukommen. Es wird ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern und ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern gelten. Die Anforderungen der umgangssprachlich als Lieferkettengesetz bezeichneten Regelung orientieren sich am Sorgfaltsstandard der Vereinte-Nationen-Leitprinzipien und sollen anschlussfähig an eine zukünftige europäische Regelung sein.
15. Januar 2021
Wolfgang Franklin neuer Organisator der meetup-Gruppe
Autonomous Vehicle Safety and Security Group Germany
17. November 2020 – 17:00 – 18:00 Uhr
DGQ-Regionalkreis Augsburg Online:
Warum gerade das Qualitätsmanagement gefordert ist, wenn ein mittelständisches Unternehmen zum Konzern wächst
Referentin: Frau Serpil Frigl-Schmidt, KUKA AG
22. Oktober 2020
Wolfgang Franklin wurde zum neuen Leiter des DGQ-Regionalkreises München gewählt
Das bisherige Team bestand aus Dr. Thomas Wolter, Hans-Joachim Pfeufer und Kai Hoffmann. Thomas Wolter begann 2004 als Stellvertreter und führte das Team ab 2012 als RK-Leiter. 2012 kam Hans-Joachim Pfeufer und 2016 Kai Hoffmann hinzu.
10. September 2020
VDA: Autoindustrie noch nicht über den Berg
9. September 2020
Von der Pflichterfüllung zur Begeisterung
Warum der Qualitätsmanager ein guter Coach ist
8. September 2020
A3 statt 8D?
Warum sich der 8D-Report verändern muß und der A3-Report die bessere Methode ist
1. Juli 2020
Kommt ein sog. Lieferkettengesetz für Menschenrechte und Umweltschutz?
Der Gesetzentwurf basiert auf der Initiative Lieferkettengesetz des Germanwatch e.V. In der Initiative Lieferkettengesetz sind derzeit 99 zivilgesellschaftliche Organisationen zusammengeschlossen, die sich für ein Lieferkettengesetz in Deutschland einsetzen.
Was verbirgt sich dahinter? Unternehmen sollen in die Pflicht genommen werden. Vorgesehen sei, dass ca. 7300 deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern künftig prüfen müssen, „ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken“. Zudem sollen die Unternehmen „angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen“ sowie einmal im Jahr öffentlich darüber berichten.
Auch ein vorgesehenes Risikomanagement werde „verhältnismäßig und zumutbar“ ausgestaltet, steht bereits in Eckpunkten des Gesetzentwurfes. Die Haftung soll gestaffelt erfolgen: „Je näher die Beziehung zum Zulieferer und je höher die Einwirkungsmöglichkeit, desto größer die Verantwortung zur Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten“.