Kein deutscher Sonderweg: Ende des nationalen LkSG gefordert

Im Jahr 2026 wächst der Druck aus der deutschen Wirtschaft, das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu beenden. Angesichts der anstehenden Umsetzung der EU-Lieferkettenricht- linie (CSDDD) in nationales Recht fordern 17 Wirtschafts- verbände, darunter der ZVEI, ein Ende des deutschen „Sonderwegs“, um bürokratische Mehrbelastungen und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. 

Hier sind die aktuellen Entwicklungen und Hintergründe:

  • Forderung nach Abschaffung: Wirtschaftsverbände argumentieren, dass das deutsche LkSG über die EU-Vorgaben hinausgeht und deutsche Unternehmen stärker belastet als ihre europäischen Konkurrenten. Sie fordern ein Ende des nationalen Alleingangs.
  • Politischer Widerstand: Sowohl die CDU/CSU- als auch die FDP-Fraktion im Bundestag haben sich für die Aufhebung des nationalen Gesetzes ausgesprochen.
  • Auswirkungen der EU-Richtlinie: Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die bis 2026 (bzw. stufenweise bis 2028) umgesetzt werden muss, sieht andere Schwellenwerte vor als das deutsche LkSG. Kritiker des nationalen Gesetzes befürchten eine Doppelstruktur.
  • Reaktion der Bundesregierung: Die Regierung hat Erleichterungen angedeutet, jedoch wurde ein früherer Antrag der Opposition auf Abschaffung des Gesetzes abgelehnt. Derzeit wird eine Änderung des LkSG diskutiert, um es an die EU-Vorgaben anzupassen, was zu einer Entlastung für viele Unternehmen führen könnte.
  • Kritik an der Abschaffung: Umweltschutzorganisationen und Gewerkschaften verteidigen das Gesetz, da sie bei einer reinen Umsetzung der EU-Richtlinie eine Schwächung der Standards für Umwelt- und Menschenrechte befürchten. 

Das LkSG, welches seit 2023 in Kraft ist und Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern in Deutschland verpflichtet, menschenrechtliche Standards in ihren Lieferketten zu sichern, steht somit vor einer grundlegenden Überarbeitung.